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23.08.2007 - Neues zum §35a EStG

Nach fernmündlicher Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen wird das erwartete Ergänzungsschreiben zum BMF-Rundschreiben vom 03.11.2006 frühestens im Oktober 2007 erscheinen. Ein wichtiger Inhalt dieses Schreibens soll sein, dass der Steuervorteil gemäß § 35a EStG wahlweise nicht in dem Jahr, auf das sich die Bescheinigung bezieht (somit aktuell 2006), sondern auch in dem Jahr, in dem die Bescheinigung zugeht (somit für 2006 in 2007) geltend gemacht werden kann. Bis dahin bleibt alles beim Alten.

Auch die Meldung der Mini-Job Zentrale, dass die Finanzverwaltung bezüglich der Mini-Jobs ihre Meinung geändert hat erwies sich als missverständlich. Voraussetzung ist weiterhin die Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren. Und diese kommt für Wohnungseigentümergemeinschaften nicht in Betracht. Erst durch ein neues oder ein geändertes Anwendungsschreiben kann es hier eine Änderung herbeiführen."